Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Begleitung im gesamten Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Gewalt-oder Sexualstraftat geworden sind, in Einzelfälle auch für Erwachsene.

Ich bin interdisziplinär ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiterin. In meinen Berufsalltag als Pädagogin, habe ich häufig Begegnungen mit schweren Schicksalen.

Das Thema „womit könnte ich etwas beitragen“, das Betroffene weniger Belastungen ausgesetzt sind, hat mich schon immer beschäftigt. Demzufolge hatte ich eine Möglichkeit gesucht, womit ich ein Beitrag leisten kann.

Eine Weiterbildung zur psychosoziale Prozessbegleiterin gab mir das Gefühl, dass gewisse Etwas entdeckt zu haben, wodurch Betroffene geholfen werden kann.

Psychosoziale Prozessbegleitung?Wir begleiten Sie

Sie oder Ihr Kind ist Opfer einer Gewalt -oder Sexualstraftat geworden oder Sie haben einen nahen Angehörigen durch ein Tötungsdelikt verloren?

Dann haben Sie neben der Verarbeitung dieses Erlebnisses nun möglicherweise auch einen Strafprozess durchzustehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür da, Ihnen zu helfen.

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Bei der psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, für Verletzte Zeugen („Opfer“) von besonders schweren Straftaten, handelt es sich um eine intensive Form der Begleitung durch interdisziplinär ausgebildete Fachkräfte vor, während und nach den Hauptverhandlungen. Verletzte Zeugen („Opfer“) erhalten auf diese Weise eine qualifizierte Betreuung und werden auf vielfältige Weise informiert und unterstützt.

  • Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten sind, haben immer einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
  • Aber auch erwachsene Opfer von besonders schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben, können einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung geltend machen.

Wir unterstützen und informieren Sie… Vor der Hauptverhandlung:

Möglichst frühzeitige alters- und entwicklungsgerechte Information.

  • zum Ermittlungsverfahren und zum Strafverfahren
  • über die Rolle als Zeuge und zur Zeugenvernehmung
  • über Abläufe der Gerichtsverhandlung und über Opferschutzmöglichkeiten
  • Stärkung Ihres Sicherheitsgefühl in der „fremden Situation“, zum Beispiel durch den Besuch des Gerichts im Vorfeld
  • Auseinandersetzung und Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen Belastungen und Ängsten
  • Erklärung juristischer Begriffe und Aufgaben von Verfahrungsbeteiligten
  • Aufklärung über die Möglichkeiten der Nebenklage und bei Bedarf Vermittlung an spezialisierte Anwälte/Wenn Sie Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben, haben Sie in der Regel auch Anspruch auf einen kostenfreien Opferanwalt
  • aktive Zusammenarbeit mit Verfahrensbeteiligten und Kooperationspartnern

Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie…Während der Hauptverhandlung:

  • Ihr Prozessbegleitung darf während der Gesamtverhandlung an Ihre Seite bleiben, auch bei Ihrer Zeugenaussage
  • möglichst Begegnung mit der angeklagten Person oder der Presse vermeiden
  • Überbrückung von Wartezeiten und Organisation eines Warteraumes

Wir sind für Sie da… Nach der Hauptverhandlung:

  • Nachbesprechung der Zeugenaussage
  • Information und Erläuterung des Verfahrensausganges
  • bei Bedarf Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote und Beratungsstätten
  • Information zur Zeugenentschädigung und bei der Beratung

Die Kosten der psychosoziale Prozessbegleitung können auf Antrag von den Gerichten übernommen werden.

Das Angebot kann je nach Bedarf zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden. Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an jede Polizeidienstelle, Opferhilfeeinrichtungen oder Ihren Rechtsbeistand wenden. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für eine kostenfrei psychosoziale Prozessbegleitung nicht vor, können Sie auch auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.

Anita Egner

Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich einfach an, damit wir gemeinsam einen Ausweg aus dem Problem finden können.

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